Impressum

Medieninhaber und Herausgeber der Seite: Christian Mazeth
Inhaber: Christian Mazeth
Firmensitz: Saalachstraße 88c, 5020 Salzburg, Österreich

Tel./Fax: +43 662 430 463
Mobiltelefon: +43 676 560 34 46
Mailadresse: chmazeth@gmail.com
Website: www.der-zimmermeister.at

UID Nr.: ATU56063100
Gericht: Landesgericht Salzburg
Fachgruppe: Holzbau/Zimmerei
Kammer: Wirtschaftskammer – Salzburg
Anwendbare Rechtsnormen: www.ris.bka.gv.at

Sämtliche Fotografien und andere Medieninhalte auf dieser Seite unterliegen dem Copyright von Christian Mazeth oder seinen entsprechenden Kunden. Eine Vervielfältigung,Veröffentlichung oder anders geartete Wiedergabe dieser Inhalte ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Zimmerer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Zimmererarbeiten, Holzbauarbeiten, Montageleistungen und Reparaturen, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden.

Sie gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher und Unternehmer werden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes unterschieden.

Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote enthalten den Leistungsumfang, den Preis beziehungsweise die Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls eine Bindungsfrist.

Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung des Angebots oder eines gesonderten Vertragsdokuments durch beide Vertragsparteien.

Änderungen und Ergänzungen sollen zur eindeutigen Dokumentation schriftlich festgehalten werden. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzlich vorgesehene Verbindlichkeit formloser Erklärungen von Christian Mazeth oder seinen vertretungsbefugten Mitarbeitern unberührt. Gesetzliche Erklärungen, insbesondere Rücktrittserklärungen, unterliegen nur den gesetzlich vorgesehenen Formanforderungen.

3. Leistungsumfang und zusätzliche Arbeiten

Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang einschließlich der dazugehörigen Pläne, Materialangaben und Ausführungsbeschreibungen.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen und deren Vergütung werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden vereinbart. Gesetzliche Pflichten zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden bleiben unberührt.

Die Auswahl der Holzarten, Materialien und Oberflächen sowie die Ausführung von Montagearbeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

4. Kostenvoranschläge

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur dann ein Entgelt verrechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde. Verbraucher werden vor der Erstellung ausdrücklich über die Zahlungspflicht und die Höhe des Entgelts beziehungsweise dessen Berechnungsgrundlage informiert.

Bei Verbrauchern gilt die Richtigkeit eines dem Vertrag zugrunde gelegten Kostenvoranschlags als gewährleistet, sofern er nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wurde.

Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen richten sich Kostenüberschreitungen und die damit verbundenen Informationspflichten und Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Preise

Die vereinbarten Preise und die Art der Abrechnung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise Vertrag. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.

Zusätzliche Kosten, etwa für Anfahrt, Gerüste oder besondere Geräte, werden im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung gesondert vereinbart.

Bei Abrechnung nach Aufwand werden die vereinbarten Stundensätze, Materialpreise und sonstigen Berechnungsgrundlagen angewendet. Die abgerechneten Leistungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen kein einseitiges Recht zur Änderung vereinbarter Preise.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die ausdrücklich vereinbarten Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig bereit. Dazu können insbesondere der Zugang zur Baustelle, erforderliche Informationen sowie vereinbarte Strom- und Wasseranschlüsse gehören.

Die Zuständigkeit für erforderliche Genehmigungen, Gerüste, Vorarbeiten und Leistungen anderer Gewerke wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

Christian Mazeth weist auf erkennbare Umstände hin, die eine ordnungsgemäße oder sichere Ausführung gefährden können. Gesetzliche Prüf- und Warnpflichten bleiben unberührt.

Die Folgen unterlassener Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzliche Kosten werden nicht pauschal verrechnet, sondern müssen dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sein.

7. Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen und Materialien

Der Kunde stellt vereinbarte Pläne, Maßangaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

Christian Mazeth erfüllt die gesetzlichen Prüf- und Warnpflichten hinsichtlich bereitgestellter Unterlagen, Anweisungen und Materialien.

Werden Bedenken festgestellt, wird der Kunde darüber informiert. Erforderliche Änderungen und deren Auswirkungen auf Preis und Ausführungszeit werden vor der weiteren Ausführung geklärt.

8. Termine und Verzögerungen

Ausführungs- und Fertigstellungstermine werden im Vertrag vereinbart. Unverbindliche Terminangaben werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

Erkennbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Bei Verzögerungen, insbesondere aufgrund fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Witterung oder sonstiger Hindernisse, richten sich Terminverschiebungen, Entgeltansprüche und die Rechte beider Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Rechte bei Verzug werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

9. Gesetzliche Rücktrittsrechte

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.

Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen über dessen Voraussetzungen, Fristen und Ausübung sowie gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular rechtzeitig und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitgestellt.

Ein Beginn der Arbeiten vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist erfolgt nur unter Einhaltung der dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Erforderliche ausdrückliche Erklärungen des Verbrauchers werden gesondert eingeholt.

Gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.

10. Stornierung und gesetzlicher Rücktritt

Bei Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts wird keine Stornogebühr verrechnet. Etwaige gesetzlich vorgesehene Zahlungs- oder Wertersatzpflichten bestehen ausschließlich unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Bestellt der Kunde ein beauftragtes Werk ab, ohne ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht auszuüben, richten sich die Entgeltansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1168 ABGB.

Voraussetzung für einen Anspruch nach dieser Bestimmung ist, dass Christian Mazeth zur Leistung bereit war und die Ausführung durch Umstände auf Seiten des Kunden unterbleibt. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen sowie das, was durch anderweitige Verwendung erworben oder absichtlich zu erwerben versäumt wurde.

Eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart.

11. Fertigstellung und Übergabe

Die Fertigstellung wird dem Kunden mitgeteilt. Soweit zweckmäßig, erfolgt eine gemeinsame Besichtigung und Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Festgestellte Mängel können in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Unterbleiben eines Protokolls, die Nutzung des Werks oder eine Zahlung führen für sich allein nicht zu einem Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte.

Der Gefahrenübergang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Zahlung

Anzahlungen und Teilzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Angebot oder Vertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Fertigstellung und Rechnungszugang innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Gesetzliche Rechte zur Zurückbehaltung von Zahlungen und zur Aufrechnung bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen. Mahn- und Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt, insbesondere soweit sie notwendig, zweckentsprechend und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen und Beweislastregeln werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verkürzt oder verändert.

Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und eine Besichtigung sowie eine gesetzlich vorgesehene Verbesserung oder einen Austausch zu ermöglichen. Für Verbraucher führt eine verspätete Mängelmitteilung für sich allein nicht zum Verlust ihrer gesetzlichen Rechte.

Soweit bei Unternehmergeschäften gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten anwendbar sind, bleiben diese unberührt.

14. Eigenschaften von Holz und Pflege

Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur sowie Veränderungen durch Feuchtigkeit, Temperatur und Bewitterung können materialtypisch sein.

Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit, dem vorgesehenen Verwendungszweck und den gesetzlichen Anforderungen. Materialtypische Eigenschaften werden nicht pauschal von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Erforderliche Pflege- und Wartungshinweise werden dem Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe mitgeteilt.

15. Reparaturen

Der Umfang einer Reparatur wird vor Beginn vereinbart.

Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, wird der Kunde informiert. Das weitere Vorgehen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten werden mit ihm abgestimmt.

Die Vergütung bereits erbrachter Leistungen richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

16. Haftung

Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten weder einen pauschalen Haftungsausschluss noch eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen oder eine Änderung gesetzlicher Beweislastregeln.

Gesetzliche Ansprüche wegen Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

17. Pläne und sonstige Unterlagen

Urheberrechtlich geschützte Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen dürfen im Umfang der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet werden.

Die für die vertragsgemäße Nutzung, Erhaltung und Wartung des ausgeführten Werks erforderliche Verwendung der übergebenen Unterlagen bleibt zulässig. Weitergehende Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften eines anderen Staates anwendbar, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19. Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.

 

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